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da Ihre Frage nicht direkt in meinen thematischen Zuständigkeitsbereich fällt, möchte ich Sie höflich bitten, sich damit an meinen Kollegen Michael Kruse, den energiepolitischen Sprecher der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, zu wenden.
Dem Wärmeversorgungsunternehmen bleibt es überlassen, ob es die Kompensation durch einen Verzicht auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung des Kunden, eine Zahlung an den Kunden oder eine Kombination aus beiden Elementen an den Kunden leistet. Insofern empfiehlt sich eine Nachfrage bei Ihrem Vertragsunternehmen.
Mit der Umsetzung dieses Fonds sind allerdings die Länder beauftragt, sie entscheiden auch darüber, wer antragsberechtigt ist.
Es gibt Pipelines von Norwegen und Niederlande uam.
Die zerstörte Nord Stream 2 hat nie geliefert.