Frage von Ulrich H. • 02.04.2024

Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine schöne Entwicklung und noch viele Unbekannte.
Mit Blick auf die föderale Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern fällt die Anwendung des Aufenthaltsrechts, zu der auch der Vollzug von Abschiebungen gehört, in die grundsätzliche Zuständigkeit der Bundesländer.
Ich persönlich habe mich dafür entschieden, Akteur*innen, die sich für einen demokratischen Iran einsetzen, in all ihrer Diversität zu treffen.
Da Ihre Fragen nicht in meinen thematischen Zuständigkeitsbereich fallen, möchte ich Sie höflich bitten, sich damit direkt an die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock zu wenden.