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  Zunächst wird nun der jüngste Tarifabschluss mit dem "Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und –versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" auf die Bundesbeamten übertragen
Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesministerium des Innern.
So steht es im Grundgesetz. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihre Volksvertreterinnen und -vertreter zu bestätigen oder abzuwählen, wenn sie mit deren Arbeit unzufrieden sind und nehmen auf diese Weise Einfluss.
Meiner Antwort vom 30. Mai 2023 habe ich nichts hinzuzufügen.