Frage von Daniel L. • 23.09.2023

Antwort von Christoph Hoffmann FDP • 23.09.2023
es geht lediglich um im Asylverfahren zu uns gekommene, die weiteren Wohnraum benötigen.
es geht lediglich um im Asylverfahren zu uns gekommene, die weiteren Wohnraum benötigen.
Ich sehe die Regelung als Einstieg in einen großzügigeren Familiennachzug, der bei guten Erfahrungen auch auf weitere Gruppen ausgeweitet werden sollte.
A1-Sprachzertifikat, Sprachnachweis, Visa
Weitere Änderungen bzgl. des Elternnachzugs sind nicht vorgesehen.
Diese Möglichkeit ist – wie Sie ebenfalls zu Recht anmerken – auch für andere Gruppen relevant, z.B. für bereits eingewanderte Fachkräfte oder für Deutsche mit ausländischen Eltern. Für diese Gruppen bleibt aber erst einmal die aktuelle Rechtslage ausschlaggebend, nach der eine „außergewöhnliche Härte“ vorliegen muss, um den Elternnachzug zu ermöglichen.
Familiennachzug Sprachnachweis A1