Frage von Gisela A. • 06.11.2023

Antwort von Hubertus Heil SPD • 10.11.2023
Grundsätzlich möchte ich betonen, dass ein uneingeschränkter Vergleich völlig unterschiedlicher Systeme der Alterssicherung nicht einfach möglich ist.
Grundsätzlich möchte ich betonen, dass ein uneingeschränkter Vergleich völlig unterschiedlicher Systeme der Alterssicherung nicht einfach möglich ist.
Selbstverständlich werden alle Erwerbsminderungsrenten zusätzlich im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung erhöht.
Es wurde zuletzt beschlossen, dass Renten wegen Erwerbsminderung, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen haben, ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente erhalten.
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann und erwerbsgemindert in Rente gehen muss, wurde mit dem Rentenpakt zum 1. Januar 2019 deutlich besser abgesichert
Für uns steht fest: wer arbeiten kann, muss arbeiten