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Die Arbeit als Bundestagsabgeordnete mit meinem Studium in Trier zu vereinbaren, ist in der Tat manchmal herausfordernd. Dennoch werde ich noch in diesem Monat mein Studium mit der Abgabe meiner Bachelorarbeit abschließen.
In Bayern haben wir uns klar für die Beibehaltung des juristischen Abschlusses durch ein erstes und zweites Staatsexamen entschieden. Ich sehe deshalb keinen Raum für die Einführung einer Bachelor-Bezeichnung in diesem Bereich, da dies letztendlich die juristischen Staatsexamina entwerten würde.