
Ich finde den Vorschlag interessant und grundsätzlich unterstützenswert. Das ist aber ein Prozess, den unsere Hochschulen - sie haben hierzulande eine weitgehende Autonomie - mitgehen müssen.
Ich finde den Vorschlag interessant und grundsätzlich unterstützenswert. Das ist aber ein Prozess, den unsere Hochschulen - sie haben hierzulande eine weitgehende Autonomie - mitgehen müssen.
Weiterhin ist es so, dass Studienzeiten in fast allen Bundesländern angerechnet werden.
Wir glauben, dass jeder, der eine berufliche Veränderung anstrebt, dies tun können sollte
In Niedersachsen ist die Integration eines Bachelor of Laws im Studium der Rechtswissenschaften in der Umsetzung.
Solange Sie die nötigen Voraufenthaltszeiten (in der Regel 5 Jahre - dazu zählen auch Zeiten während des Studiums), das Sprachniveau (B1), die Lebensunterhaltssicherung (eigenständige Lebensunterhaltssicherung ohne Bezug von SGB II- oder SGB-XII-Leistungen - wie gesagt ohne Mindestbeschäftigungszeit) und die weiteren Voraussetzungen (wie Straffreiheit und erfolgreicher Absolvierung eines Integrationskurses) erfüllen.
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben hingegen aber keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch, dies sind keine Sozialleistungen.