Frage von Omar S. • 23.12.2024

Antwort von Hakan Demir SPD • 02.01.2025
Der Vermerk zur Arbeitserlaubnis sollte eingetragen werden, wenn Sie bei Ihrer zuständigen Behörde nach Ihrer Ankunft in Deutschland Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Der Vermerk zur Arbeitserlaubnis sollte eingetragen werden, wenn Sie bei Ihrer zuständigen Behörde nach Ihrer Ankunft in Deutschland Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Ein Visaabkommen zwischen der EU und der palästinensischen Autonomiebehörde gibt es nicht.
Fachkräfte können für bis zu 12 Monate nach Deutschland kommen, um einen Arbeitsplatz zu finden. Das gilt für Personen aus Nicht-EU-Staaten und somit auch für Menschen aus dem Iran.
Ich setze mich weiter dafür ein, dass diese Situation schnellstmöglich behoben wird
Das Antragsverfahren für die Chancenkarte ist im Iran aktuell noch nicht verfügbar, da die Botschaft aktuell noch die Eingliederung in das global genutzte digitale Antragssystem vornimmt.