Grundsätzlich bekommen Bürgerinnen und Bürger ab einer Verdopplung des Preises verglichen mit dem Referenzpreis, für Heizöl sind das die von Ihnen genannten 0,71 Euro/Liter, eine Erstattung im Rahmen der Härtefallhilfen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 14.06.2023 von Bärbel Bas SPD
Antwort 26.05.2023 von Bengt Bergt SPD
Unter folgendem Link des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz der Landesregierung Schleswig-Holstein...
Antwort 26.05.2023 von Jörn Domeier SPD
Das ist gar nicht so schwierig, allerdings soll der Antrag möglichst online gestellt werden – damit es fixer geht. Eine prima Übersicht dazu gibt es bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen:
Antwort 19.05.2023 von Bärbel Bas SPD
Die ausbezahlten Härtefallhilfen müssen an die Mieterinnen und Mieter weitergeleitet werden
Antwort 26.05.2023 von Elisabeth Kaiser SPD
Den Antrag finden Sie beim Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie u. Naturschutz. Für den Härtefallfonds stellt der Bund bis zu 1,8 Mrd. Euro zur Verfügung.
Antwort 19.06.2023 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Alle Fragen zu den Härtefallhilfen für Privathaushalte, die mit Energieträgern wie Heizöl oder Holzpellets heizen, werden hier beantwortet: