
Spezifischer Fall, bitte an entsprechende Behörde wenden
Spezifischer Fall, bitte an entsprechende Behörde wenden
Grundsätzlich profitieren auch Minijobberinnen und Minijobber von der 300 Euro Energiepauschale, wenn Sie im Jahr 2022 tätig waren.
Grundsätzlich kann ich Sie zum Vorgehen bei der Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) über den Steuerbescheid durch das Finanzamt lediglich auf klare Festlegungen aufmerksam machen, die in einer Veröffentlichung auf der Webseite des Finanzministeriums nachzulesen sind.
Der Erhalt einer Energiepreispauschale für diese Personengruppen ist dementsprechend eine Frage auf Landesebene, die dort behandelt werden muss.
Ich hoffe, die Bundesregierung wird ggf. die nötigen gesetzgeberischen Maßnahmen ergreifen, damit allen Rentnern die Energiepreispauschale ausbezahlt werden kann.
Der einfachste Weg, über den Sie die Energiepreispauschale noch erhalten können, besteht über die Abgabe Ihrer Steuererklärung 2022. Der richtige Ansprechpartner ist in Ihrem Fall das für Sie zuständige Finanzamt.