Antwort 26.08.2025 von Thorsten Frei CDU
Auch ohne das Selbstbestimmungsgesetz hat der Rechtsrahmen in Deutschland einen vollständigen Minderheitenschutz gewährleistet.
Auch ohne das Selbstbestimmungsgesetz hat der Rechtsrahmen in Deutschland einen vollständigen Minderheitenschutz gewährleistet.
Um künftig Missbrauchsmöglichkeiten zu verhindern, sollte das Selbstbestimmungsgesetz geprüft und angepasst werden.
Sie finden alle Details dazu im veröffentlichten Referentenentwurf hier: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/VII2/vo-meldewesen-geschlechtseintrag.html