In dieser Legislatur schärfen wir nach: Die Sorgfaltspflichten gelten unverändert fort.
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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll durch ein nationales Umsetzungsgesetz für die EU-Richtlinie ersetzt werden. Sobald diese Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt ist, greifen deren Sanktionsregelungen – und Unternehmen erhalten so eine klare, einheitliche europäische Basis statt paralleler nationaler und EU-Vorgaben.
Das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist im Allgemeinen eine große Errungenschaft. Ziel des Gesetzes ist es, die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt in Lieferketten zu regeln.
Wir haben uns in der diesbezüglichen Abstimmung im EU-Parlament enthalten, da wir eine Bürokratieentlastung unterstützen, nicht jedoch die Angriffe rechter Parteien auf soziale Schutzklauseln im Gesetz.
Zwar verfolgt das Lieferkettengesetz wichtige Ziele, seine Umsetzung hat sich jedoch als problematisch erwiesen