Hallo Holger, wie stehst du zum Lieferkettengesetz? Wirst du dich für dessen Erhalt oder sogar Ausbau engagieren?
Sehr geehrte Frau M.,
das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wirkt. Unternehmen in Deutschland tragen Verantwortung für Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen entlang ihrer gesamten Lieferkette und das bleibt so.
In dieser Legislatur schärfen wir nach: Die Sorgfaltspflichten gelten unverändert fort. Was sich ändert: Anlasslose Berichtspflichten entfallen, Bußgelder werden auf schwere Verstöße konzentriert — dort, wo sie hingehören.
Parallel bereiten wir den nächsten Schritt vor. Das nationale Gesetz wird durch ein Gesetz über internationale Unternehmensverantwortung abgelöst, das die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD in deutsches Recht überführt. Damit setzen wir auf einen einheitlichen europäischen Rahmen — faire Wettbewerbsbedingungen für deutsche Unternehmen und ihre europäischen Mitbewerber gleichermaßen.
Das Ziel war immer, Lieferketten menschenrechtskonform zu gestalten. Mit diesen Änderungen stellen wir sicher, dass der Schutz dort ankommt, wo er gebraucht wird: bei den Menschen.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Mann

