Frage von Erol P. • 18.10.2024

Antwort von Hakan Demir SPD • 13.11.2024
Eine Einbürgerung bei Privatinsolvenz ist gesetzlich nicht ausgeschlossen, auch nicht im Rahmen der Anspruchseinbürgerung.
Eine Einbürgerung bei Privatinsolvenz ist gesetzlich nicht ausgeschlossen, auch nicht im Rahmen der Anspruchseinbürgerung.
Ich hätte gerne eine positivere Antwort an Sie verfasst. Gleichwohl hoffe ich, dass Sie erkennen, dass ich mich für einen Fortbestand gerne weiterhin einsetzen würde und ich gerne bei etwaigen Initiativen dabei wäre.
Mit dem „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ planen wir im Finanzministerium mehrere Maßnahmen zur Stärkung des Kapitalmarktes, darunter auch die Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung.