Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Die von Ihnen angesprochene Vermögensabschöpfung wurde unter Federführung der SPD und nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 8/19) aus dem Jahr 2021 deutlich ausgeweitet.
Die Befassung im parlamentarischen Verfahren steht noch aus. Zudem soll ein neues Verfahren für Ermittlungen verdächtiger Vermögensgegenstände geschaffen werden
Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist eine gesamtgesellschaftliche und bundesweite Aufgabe.
Eine Bundeszuständigkeit wird die Lage jedoch nur verbessern, wenn geeignete Institutionen mit dieser Aufgabe betraut werden. Wir tauschen uns laufend mit Expertinnen und Experten aus der Praxis darüber aus, wie wir die Rechtslage hier verbessern können.