Soweit es um Fragen der Erbringung einer bestimmten Behandlungsmethode, z.B. homöopathischer Arzneimittel als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung geht, ist es letztlich die Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), den Nutzen nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin, der medizinischen Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit zu bewerten
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Als Partei, die sich für Therapievielfalt und individuelle Gesundheitsentscheidungen stark macht, erkennen wir den Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger an, auf alternative Heilmethoden in Ergänzung zur Schulmedizin zugreifen zu können. Ein reines Denken in Arzneimittelwirkstoffen etwa wird den komplexen Heilungsmechanismen des menschlichen Körpers nicht gerecht.
Wir setzen auf eine evidenzbasierte, patientenorientierte Gesundheitsversorgung. Alternativmedizin sollte darüber hinaus in gewissem Rahmen erstattet werden.
Wir fordern, dass alle notwendigen Hilfsmittel, wie Brillen oder Zahnersatz, von den Krankenkassen erstattet werden.
Ich lehne die Homöopathie ab. Sie wirkt nicht über den Placebo-Effekt hinaus. Wissenschaftliche Studien, darunter die umfassende Analyse des australischen NHMRC