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Ich habe deshalb im Rahmen meines Maßnahmenkatalogs zur Stabilisierung der GKV auch genau diesen Punkt adressiert – neben strukturellen Reformen, der Anhebung der Versicherungspflichtgrenze und der Beitragsbemessungsgrenze sowie Effizienzverbesserungen im System.

Deshalb setze ich mich für eine strukturelle Konsolidierung ein – nicht auf dem Rücken der Versicherten, sondern mit dem Ziel, Verwaltungskosten zu senken und Ressourcen effizienter in die Versorgung zu lenken.

Dass die Bild-Zeitung aus diesem durchdachten Maßnahmenbündel nun ausschließlich die Beitragsbemessungsgrenze herausgreift, um gezielt Stimmung zu machen, überrascht mich leider nicht. Aber wir sollten uns davon nicht beirren lassen. Die Herausforderungen sind real – und sie verlangen nach verantwortungsvoller, vorausschauender Politik, nicht nach plakativen Vereinfachungen.

Wie im Koalitionsvertrag der die Landesregierung tragenden Parteien für die 21. Legislaturperiode vereinbart, wird die Beihilfegewährung für gesetzlich versicherte Beihilfeberechtigte, die sog. Sachleistungsbeihilfe, evaluiert; diese Evaluierung ist noch nicht abgeschlossen.
