Frage von Freya E. • 05.03.2025

Antwort von Christoph Ploß CDU • 05.03.2025
Ihr Recht auf Selbstbestimmung ist in Deutschland im Grundgesetz durch den Artikel 2 geschützt:
Ihr Recht auf Selbstbestimmung ist in Deutschland im Grundgesetz durch den Artikel 2 geschützt:
Diese Entscheidung unterstreicht, dass unser Rechtssystem flexibel genug sein sollte, um die verschiedenen Lebensrealitäten der Menschen zu berücksichtigen. Dabei wirkt es sich nicht nur auf das Personenstandsrecht aus, sondern hat Folgen für viele weitere Bereiche.
Ich unterstütze die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, also die Streichung des §218a StGB und Reform des §218 StGB. Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein Meilenstein für die Stärkung der Rechte von Trans*Personen und gilt erhalten und weiterentwickelt zu werden
Die Rechte von trans Personen zu schützen bedeutet für mich, für die volle rechtliche Gleichstellung einzutreten.