Jetzt schon über ein konkretes Wahlziel für das Jahr 2029 in Prozent zu reden, halte ich nicht für sinnvoll.
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Der Hintergrund für diese Entscheidung ist, dass nach meinem Eindruck der Wahlprüfungsausschuss, nachdem er sich einmal entschieden hatte, den besonders im Fokus stehenden zentralen Wahleinspruch der Partei BSW formal für zulässig zu erachten (was durchaus umstritten war), die vorgebrachten Beschwerdepunkte nicht hinlänglich sorgfältig im Detail geprüft hat. Umgekehrt haben mich auch die von der Partei BSW vorgetragenen Argumente für sich genommen nicht davon überzeugen können, dass der Einspruch tatsächlich in der Sache begründet ist.
Ohne konkrete Hinweise auf mandatsrelevante Wahlfehler halte ich eine pauschale Neuauszählung nicht für den richtigen Weg.
Im demokratischen Rechtsstaat ist es von zentraler Bedeutung, dass jede Stimme zählt und korrekt gezählt wird.
Wahlprüfung und erste Zusammenkunft des Bundestages stehen nicht in Zusammenhang.