Reinhard Brandl
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Frage von Thomas S. •

1. Warum ist die Neuauszählung des Bundestagswahlergebnis 9 Monate nach der Wahl noch nicht abgeschlossen? 2. Könnten politische Gründe eine Rolle für die lange Dauer der Prüfung spielen?

Guten Tag Herr Brandl,

Ich zitiere Sie:

"Freie Wahlen gehören zu den höchsten Gütern, die wir in der Demokratie haben. Jeder Einspruch gegen ein Wahlergebnis ist daher ernsthaft und mit großer Sorgfalt zu prüfen. Das braucht Zeit. Ich habe nicht den Eindruck, dass die Kolleginnen und Kollegen im Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hier zu langsam arbeiten."

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/reinhard-brandl/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-brandl-wie-stehen-sie-zu-einer-neuauszaehlung-der-bundestagswahl-und-des-sich-zeit

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag fand am 23. Februar 2025 statt, das Wahlergebnis stand kurze Zeit später fest und der 21. Deutsche Bundestag konstituierte sich am 25. März 2025.

Das noch nicht bzw. evtl. gar nicht mehr neu ausgezählt wird, könnte das politische Gründe haben?

https://www.n-tv.de/politik/Faellt-Entscheidung-ueber-Neuauszaehlung-vor-Weihnachten-id30069981.html

Viele Grüße, Thomas S.

Reinhard Brandl
Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr S.

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Die Konstituierung des Deutschen Bundestages ist im Grundgesetz in Artikel 39 festgelegt. Hier heißt es: "Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen."

Einwände gegen das Wahlergebnis können auch über diesen Zeitraum hinaus geprüft werden. Die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages kann sich dadurch auch nach der ersten Zusammenkunft ändern. Das hat es in der Vergangenheit bereits gegeben. 

Mit besten Grüßen

Reinhard Brandl

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