
Eine Beitragspflicht in die Kranken- und Pflegeversicherung für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung besteht für Arbeitgeber schon seit einiger Zeit. Seit 2004 muss nun auch der volle Beitragssatz gezahlt werden.
Eine Beitragspflicht in die Kranken- und Pflegeversicherung für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung besteht für Arbeitgeber schon seit einiger Zeit. Seit 2004 muss nun auch der volle Beitragssatz gezahlt werden.
Es ist abzuwarten, ob die jetzige Bundesregierung ihrem Versprechen zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge nachkommt. Bislang ist nicht viel passiert.
Die Ampelkoalition hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen die betriebliche Rente zu stärken, unter anderem durch die Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen.
Die Auszahlung von Vorsorgeverträgen sollte in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu einer Doppelbelastung führen, wie es sie seit 2004 gibt
Ich habe mich bei Abgeordnetenwatch bereits an anderer Stelle zu Ihrer Frage geäußert. Schauen Sie doch einmal rein: