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Betriebsrenten sind, anders als etwa die gesetzliche Rentenversicherung, kein einheitliches System, sondern sie sind zwangsläufig und naturgemäß an den jeweiligen Arbeitgeber bzw. an den jeweiligen Arbeitsvertrag geknüpft. Von daher spiegeln sie die sehr vielschichtige Arbeitsrealität wider.
Für uns ist klar: Die Versicherten müssen sich in Zukunft darauf verlassen können, dass sich private Altersversorge lohnt und diese nicht mehr im Nachhinein gekürzt wird
Bei der Doppelverbeitragung haben wir einen Teilerfolg erzielt. Es bleibt leider noch genug zu tun. Dafür werden wir weiterhin energisch streiten.
Eine Beitragspflicht in die Kranken- und Pflegeversicherung für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung besteht für Arbeitgeber schon seit einiger Zeit. Seit 2004 muss nun auch der volle Beitragssatz gezahlt werden.