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Die Anwendung, Umsetzung und die Verantwortung für die Einhaltung der sogenannten Mietpreisbremse liegen maßgeblich bei den Bundesländern. Die Länder entscheiden selbst, ob und in welchen Städten und Gemeinden die Mietpreisbremse zur Anwendung kommt.
In Bayern gilt die Mietpreisbremse in 208 Städten bzw. Gemeinden (≈10% der Kommunen). Es gibt keine staatliche Kontrolle; Mieter müssen selbst aktiv werden.
Die Hamburger Liegenschafts- und Bodenpolitik sowie die Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik fußen auf verschiedenen Grundlagen, wie dem Wohnungsneubauprogramm, der aktiven Liegenschaftspolitik, dem Einsatz der Instrumente aus dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem sog. Drittelmix (ein Drittel öffentlich geförderter Mietwohnungsbau, ein Drittel frei finanzierter Mietwohnungsbau, ein Drittel Eigentumswohnungsbau bei Wohnungsbauprojekten)
Volt will das Grundrecht auf bezahlbaren Wohnraum im Grundgesetz verankern. Auch der Rückkauf und Neubau von Wohnungen soll die Mieten senken.