Warum wurde die Wirkung der Mietpreisbremse nicht im neuen Gutachten für die Verlängerung der Verordnungen mit einbezogen?
Sehr geehrter Herr Burger
mich interessiert, auf welcher Grundlage entschieden wurde, dass in Baden-Württemberg 80 % der Kriterien erfüllt sein müssen, um eine Gemeinde als „angespannten Wohnungsmarkt“ einzustufen – während in Nordrhein-Westfalen nur 50 % genügen.
Warum wurde zudem im Gutachten des Ministeriums die Wirkung der Mietpreisbremse nicht berücksichtigt? Ebenso frage ich mich, weshalb der Landesschnitt der Mieten herangezogen wird und nicht der Bundesschnitt. Wäre Letzterer maßgeblich, gälte weitaus mehr Wohnraum als angespannt.
Auch scheint die Gewichtung der einzelnen Indikatoren (je 20 %) nicht statistisch hergeleitet, sondern willkürlich gesetzt zu sein. Wie erklärt die CDU diesen methodischen Ansatz?
Mit freundlichen Grüßen
F. A.