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Grundsätzlich gilt: Personen ohne Aufenthaltstitel sind ausreisepflichtig. Allerdings gibt es für Auszubildende mit Duldungsstatus die Möglichkeit einer sogenannten Ausbildungsduldung.
Wer in einer Notlage die Polizei oder Feuerwehr anruft, sollte deshalb nicht entlassen werden. Den Einzelfall kann ich allerdings nicht einschätzen.
Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf zum Wehrdienstgesetz sieht vor, dass der Dienst in der Bundeswehr weiterhin grundsätzlich auf Freiwilligkeit beruht, zugleich aber eine verpflichtende Musterung für Männer ab 2027 eingeführt werden soll
Nach meiner Überzeugung liegen sie hauptsächlich in einem familienfeindlichen, gesellschaftlichen Rahmen, der die Entscheidung für Kinder nicht nur finanziell bestraft.
Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de