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Die Veröffentlichung eines als Verschlusssache gekennzeichneten Gutachtens ist nicht durch das BfV oder BMI vorgesehen gewesen, da Quellen prinzipiell geschützt werden sollen/die im Gutachten herangezogenen Daten dem Datenschutz unterliegen

Ihre erste Frage kann ich nicht detailliert beantworten, da ich mit diesem Vorgang nicht betraut war und nun nicht mehr im BMI tätig bin. Evtl. könnte Frau Faeser Ihnen da weiterhelfen.

Zugleich kann aber auch festgestellt werden, dass die Kommunikation der Umstände nicht optimal verlief. Katrin Lange hat dafür die Verantwortung übernommen und ist von ihrem Amt als Ministerin des Innern und für Kommunales zurückgetreten. Dieser Schritt wurde mit großem Respekt zur Kenntnis genommen.

Eine gemeinsame Laufbahn "Polizei und Verfassungsschutz“ wird derzeit politisch nicht angestrebt und fachlich vom zuständigen Bundesinnenministerium auch nicht für erforderlich gehalten
