Wir bitten um Verständnis, dass die Entscheidung, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, nicht von Abgeordneten oder dem Bundestag direkt getroffen wird. Zuständig ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), ein Gremium aus Vertretern von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 11.09.2025 von Julia Klöckner CDU
Antwort ausstehend von Jan van Aken Die Linke
Antwort 19.08.2025 von Martin Sichert AfD
Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de
Antwort 19.08.2025 von Christos Pantazis SPD
Über konkrete Maßnahmen entscheiden weiterhin ausschließlich die nationalen Parlamente und Regierungen. Eine Abgabe von Souveränität oder willkürliche Eingriffe in Grundrechte sind damit ausgeschlossen.
Antwort 18.08.2025 von Simone Borchardt CDU
IGV-Änderungen: Grundrechte bleiben gewahrt, nationale Souveränität und Parlamentskompetenz bleiben unangetastet.
Antwort 28.08.2025 von Matthias Mieves SPD
TIM wird in mehreren Phasen ausgerollt. In der Startphase können Praxen selbst entscheiden, ob und wie sie erreichbar sind. Das soll vor Überlastung schützen.