Frage von Thomas D. • 29.06.2025

Antwort ausstehend von Lars Klingbeil SPD
Kein Maßnahmenkatalog, der von der vorigen Regierung diskutiert wurde, bekannt
Es gehört zu meinem Verständnis von Transparenz, dass die Ergebnisse solcher Beratungen am Ende offengelegt werden – selbstverständlich soweit dadurch keine anderen Schutzinteressen nach § 3 IFG verletzt werden
Ich kann nur für mich sprechen, aber ich möchte dem Bild, das in der von Ihnen verlinkten Studie von unmündigen Politikerinnen und Politikern, die mit offenen Ohren der Lobby lauschen und deren Vorschläge unkritisch in die Gesetzgebung einfließen lassen, widersprechen.