
Wer viele Jahre seines Berufslebens freiwillig versichert ist, kann sich mit langem Vorlauf auf die entsprechenden Beitragsregelungen in der Rente einstellen.
Wer viele Jahre seines Berufslebens freiwillig versichert ist, kann sich mit langem Vorlauf auf die entsprechenden Beitragsregelungen in der Rente einstellen.
Vielen Dank für Ihre Frage, ich kann das Unverständnis hier sehr gut nachvollziehen. Ich fürchte diese Regelung beruht auf der Trennung der Versicherungssysteme.
In aller Regel bleibt man, wenn man einmal freiwillig in der GKV versichert war, auch im Vorruhestand freiwillig versichert. Das hat in der Tat einige Nachteile gegenüber den Pflichtversicherten.
Aus Transparenzgründen habe ich mich entschieden, Ihre Anfrage auf meiner Homepage zu beantworten
Zunächst liegt es im Ermessen eines Unternehmens, Mitarbeitende in den Vorruhestand zu schicken, sofern es eine entsprechende Vereinbarung, z.B. im Arbeitsvertrag gibt.
der Vorruhestand stellt eine Überbrückungszeit bis Beginn der individuellen und gesetzlichen Alterssicherung dar.