
Antwort ausstehend von Miguel Klauß AfD

Frau Dröge erhält die Abgeordnetenentschädigung, eine Aufwandspauschale als Teil der Amtsausstattung und als Fraktionsvorsitzende eine Funktionszulage.
Bitte wenden Sie sich hierfür an das Frageportal der Bundesregierung
Dem Anspruch eines „transparenten Abgeordneten“ versuche ich durch die Veröffentlichung meiner persönlichen Einnahmen gerecht zu werden.
Im Abgeordnetengesetz des Landes NRW sind unter anderem die Leistungen an Abgeordnete geregelt (konkreter Link in der Antwort).
Ich bin der Auffassung, dass Nebentätigkeiten in bestimmten Fällen sinnvoll sein können – vorausgesetzt, sie stehen in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptaufgabe als Mitglied des Deutschen Bundestages