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Frage von Max M. • 14.07.2025
Antwort von Christian Schaft Die Linke • 16.07.2025 Nach Ihrer Schilderung erschließt sich mir wirklich nicht, warum die aktuelle Regeleung im SGB II eine Bewerbungskosten nur Fällen eines sozialversicherungspflichtigen Jobs übernimmt. Ziel muss es schließlich sein, wie Sie sagen Menschen in Arbeit zu bringen.
Frage von Max M. • 14.07.2025
Antwort von Katja Maurer Die Linke • 12.08.2025 Ich würde sagen, dass obwohl wir für sozialversicherungspflichtige, gute und tarifgebundene Arbeit eintreten, trotzdem die Bewerbungskosten für nicht-sozialversicherungspflichtige Arbeit übernommen werden sollten, weil die Grundlage die gegebene Bedürftigkeit eines Bürgergeldempfängern ist
Frage von Max M. • 14.07.2025
Antwort ausstehend von Niklas Waßmann CDU Frage von Max M. • 14.07.2025
Antwort von Marek Erfurth AfD • 18.07.2025 Die derzeitige Praxis, Bewerbungskosten nach § 16 Absatz 1 SGB II nur für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten zu erstatten, ist juristisch nachvollziehbar, aber politisch und sozial nicht überzeugend
Frage von Max M. • 14.07.2025
Antwort ausstehend von Janine Merz SPD Frage von Max M. • 14.07.2025
Antwort von Matthias Hey SPD • 16.07.2025 Möglicherweise kann die vorliegende Trennschärfe durch den Gesetzgeber nachgebessert und abgemildert werden, hier bin ich überfragt und verweise auf die Zuständigkeit des Bundes