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(...) Die Überprüfung ob hier tatsächlich eine Verschwendung von Steuergeldern in der von Ihnen genannten Höhe vorliegt, obliegt letztlich dem Sächsischen Rechnungshof. Eventuell sollten Sie also in Erwägung ziehen, sich mit Ihrer Anfrage direkt an den Sächsischen Rechnungshof zu wenden. (...)
(...) wir haben einen funktionierenden Rechtsstaat. Dieser ermöglicht es Ihnen im Rahmen von Rechtsmitteln konkrete Tatbestände aufzulösen. (...)
(...) Ihre Interpretation des Bürgergesprächs weise ich entschieden zurück. Wie Sie wissen, hat meine Kollegin Frau Cornelia Blattner an diesem Gespräch teilgenommen und widerspricht Ihren Aussagen ebenfalls sehr deutlich. (...)