Frage an Jan Löffler von Wilfried M. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Löffler,
Sie werden viel herumkommen in Sachsen.
Da interessiert mich, wie Sie die Funktionsfähigkeit Ihrer Justiz -z.B. in Zwickau- einschätzen.
Am AG Zwickau soll es z.B. möglich sein, durch Überkleben eines gültigen Rechtskraftvermerks die Tatsache eingetretener Rechtskaft in einem familienrechtlichen Verfahren sozusagen "ungeschehen" zu machen.
Haben Sie auch schon gehört, daß sich eine Rechtsuchende dagegen neuerdings mit einer Klage beim Verwaltungsgericht wehren will, weil z.B. Strafanzeigen wegen des V.a. Urkundenfälschung in dem Fall nicht bearbeitet worden sein sollen und die Direktion auch nicht reagiert (1)?
Gibt es in Sachsen ein nachlesbares Gesetz, das die Rechtmäßigkeit des Überklebens gültiger Rechtskraftvermerke regelt, das ich bloß noch nicht gefunden habe?
Oder wurde Ihrem Kenntnisstand zufolge sozusagen ein "Sachsensumpfgesetz" angewendet von Personen, die man nicht kennen darf?
Ich bitte um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med. W. M.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
(1. Vorsitzender)

