(...) Die Überprüfung ob hier tatsächlich eine Verschwendung von Steuergeldern in der von Ihnen genannten Höhe vorliegt, obliegt letztlich dem Sächsischen Rechnungshof. Eventuell sollten Sie also in Erwägung ziehen, sich mit Ihrer Anfrage direkt an den Sächsischen Rechnungshof zu wenden. (...)
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