Antwort 05.06.2025 von Anke Rehlinger SPD
Der Bund sieht für Socialclubs eine Erlaubnispflicht vor. Die Behörde entscheidet innerh. von 3 Monaten nach Vorliegen aller notwendigen Angaben und Nachweisen.
Der Bund sieht für Socialclubs eine Erlaubnispflicht vor. Die Behörde entscheidet innerh. von 3 Monaten nach Vorliegen aller notwendigen Angaben und Nachweisen.
Wir halten diesen Grundsatz – gerade wenn, fast jedes 2. Unternehmen den Fachkräftemangel als größtes Geschäftsrisiko nennt – für wenig zielführend.
Es gibt dringend Reformbedarf des Krankenversicherungssystems. Dies muss auch Beamt:innen beinhalten. Sie sollen leichter Mitglied der GKV werden können.
Das Jurastudium an der Universität des Saarlandes ist weiterhin auf den Abschluss der Ersten juristischen Staatsprüfung ausgerichtet.
Eine vollständige Abschaffung der Rentenbesteuerung ist nicht vorgesehen. Ziel ist eine starke gesetzliche Rente, die einen guten Lebensstandard sichert.