Frage von Heidrun H. • 14.08.2022

Antwort ausstehend von Herbert Mertin FDP
Vorab möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Für die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung hat der Bund nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz.
Vorab möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Für die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung hat der Bund nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz.