Antwort 22.01.2024 von Doris Ahnen SPD
der rheinland-pfälzische Gesetzgeber hat sich in dem von Ihnen angesprochenen Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022 (LBVAnpG 2022) umfassend mit der jüngsten Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. 2 BvL 4/18, 2 BvL 6/17) auseinandergesetzt
