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Der Fall, den Sie ansprechen, betrifft die Stichwahl zum Oberbürgermeisteramt in Mülheim an der Ruhr. Im vorläufigen Ergebnis hatte die SPD-Kandidatin Nadia Khalaf mit 50,07 % und einem Vorsprung von 67 Stimmen gewonnen.
Die SPD lehnt die Überwachung privater Chats ohne konkreten Verdacht entschieden ab; der Schutz privater Nachrichten ist ein grundlegendes Recht.
Maßgebend ist dabei: Starke Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bleibt unverzichtbar.
Wir als SPD-Landtagsfraktion stehen für das Recht auf Privatsphäre und den Schutz privater Kommunikation – analog sowie digital. Deswegen kann eine anlasslose Kontrolle privater Chat-Nachrichten und Dateien nicht der richtige Weg sein.