Guten Tag Frau Köbberling. Möchten Sie im ÖPNV anlasslos kontrolliert werden ? Macht RLP schon immer Verordnungen für subjektives Empfinden ? Können Sie anregen die seit 27.11. Verordnung zu kippen ?
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich verstehe sehr gut, dass die Frage möglicher Kontrollen im ÖPNV bei vielen Menschen Sorgen auslöst – insbesondere die Sorge, ohne konkreten Anlass überprüft zu werden. Dieses Thema nehmen wir ernst.
Mit der neuen Verordnung wird das Mitführen von Waffen und zugriffsbereiten Messern im öffentlichen Nahverkehr untersagt. Um dieses Verbot durchsetzen zu können, erhält die Polizei – wie bei anderen sicherheitsrelevanten Regelungen auch – die Möglichkeit zu stichprobenartigen Kontrollen. Diese Kontrollen dienen ausschließlich dem Zweck, gefährliche Gegenstände zu entdecken und Gewalt zu verhindern. Es geht ausdrücklich nicht darum, ein Klima der allgemeinen Verdächtigung zu schaffen.
Wichtig ist mir zu betonen: Die Befugnisse sind eng begrenzt, an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden und müssen sich jederzeit rechtfertigen lassen. Niemand soll das Gefühl haben, willkürlich kontrolliert zu werden. Gleichzeitig erwartet die Öffentlichkeit zu Recht, dass der Staat Maßnahmen ergreift, um Risiken zu reduzieren und Sicherheit in Bus und Bahn zu gewährleisten. In der Abwägung dieser beiden Positionen ist die neue Verordnung entstanden.
Ich nehme Ihre Rückmeldung gern mit in die weiteren politischen Beratungen, denn Vertrauen in staatliches Handeln entsteht nur, wenn Sorgen gehört und ernst genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Köbberling, MdL

