Bei den Kinderkrankentagen für Beamtinnen und Beamte in NRW gibt es kein Ermessen im dem Sinne, dass die Anzahl von 13 Tagen Sonderurlaub pro Jahr überschritten werden könnte. Die Ausweitung auf 13 Kinderkrankentage wurde im September dieses Jahres rückwirkend auf bis zu 13 Arbeitstage erhöht, was wir Freien Demokraten begrüßen. Deshalb wird es wohl zeitnah keine erneute Erhöhung der Anzahl an Kinderkrankentagen geben.
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Antwort 19.12.2024 von Franziska Müller-Rech FDP
Antwort ausstehend von Hendrik Wüst CDU
Antwort 12.03.2025 von Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich halte es auch nicht für zielführend, Kosten für nun einmal anstehende Aufgaben nachzuhalten.
Antwort 11.12.2024 von Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir arbeiten jedenfalls daran die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen.
Antwort 15.12.2024 von Susanne Schneider FDP
Mir wäre es wichtig, dass ein Schwangerschaftsabbruch weiterhin klaren Regeln unterliegt aber nicht mehr im Strafgesetzbuch verankert ist. Die Beratungspflicht und die 12-Wochen-Frist müssen bleiben, so kann das ungeborene Leben geschützt werden und das Selbstbestimmungsrecht der Frauen wird respektiert.
Antwort 05.12.2024 von Yvonne Gebauer FDP
Die heutige Regelung des Paragrafen 218 StGB halte ich für angemessen, weil sie den Bedürfnissen der betroffenen Frauen Rechnung trägt.