
Ich halte es auch nicht für zielführend, Kosten für nun einmal anstehende Aufgaben nachzuhalten.
Ich halte es auch nicht für zielführend, Kosten für nun einmal anstehende Aufgaben nachzuhalten.
Wir arbeiten jedenfalls daran die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen.
Mir wäre es wichtig, dass ein Schwangerschaftsabbruch weiterhin klaren Regeln unterliegt aber nicht mehr im Strafgesetzbuch verankert ist. Die Beratungspflicht und die 12-Wochen-Frist müssen bleiben, so kann das ungeborene Leben geschützt werden und das Selbstbestimmungsrecht der Frauen wird respektiert.
Die heutige Regelung des Paragrafen 218 StGB halte ich für angemessen, weil sie den Bedürfnissen der betroffenen Frauen Rechnung trägt.
Ich bin aber dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche künftig außerhalb des Strafrechts geregelt werden sollten.
medizinische und psychosoziale Information, Beratung und Unterstützung, damit Schwangere eine informierte und insb. freie Entscheidung treffen können