Antwort 15.06.2025 von Marcus Optendrenk CDU
Wenn Sie zu dem in der Tat anspruchsvollen und wichtigen Thema ausführlichere Informationen haben möchten, bitte ich Sie, sich dazu an das Finanzministerium NRW zu wenden
Wenn Sie zu dem in der Tat anspruchsvollen und wichtigen Thema ausführlichere Informationen haben möchten, bitte ich Sie, sich dazu an das Finanzministerium NRW zu wenden
Die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung kann gemäß § 6 JAG auch bei dem Justizprüfungsamt erfolgen, in dessen Bezirk Sie aufgrund eines längeren Wohnsitzes oder sonstiger Beziehungen zugeordnet werden.