Antwort 06.11.2025 von Martin Vincentz AfD
Entweder bei der nächsten EU-Wahl oder schon heute mit einem AfD-Mitgliedsantrag.
Entweder bei der nächsten EU-Wahl oder schon heute mit einem AfD-Mitgliedsantrag.
Es gibt inhaltliche Anforderungen, die im Rahmen einer Verbeamtung geprüft werden, und im wie hier möglicherweise vorliegenden Falle einer Ablehnung nach meinem Kenntnisstand auch eine Begründung seitens der jeweiligen Bezirksregierung.
nach meinem Kenntnisstand können Landesbeamte pro Kind bis zu 20 Sonderurlaubstage geltend machen. Maximal 45 pro Jahr.