Frage von Bunte B. • 14.09.2022

Antwort ausstehend von Sebastian Sieg AfD
Aus meiner Sicht ist die Entscheidung im Sinne der Beamtinnen und Beamten.
Aus meiner Sicht ist die Entscheidung im Sinne der Beamtinnen und Beamten.
Aus meiner Sicht ist die Entscheidung im Sinne der Beamtinnen und Beamten.
Die Niedersächsische Landesregierung vertritt in dieser Hinsicht die Auffassung, dass eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebotes nicht vorliegt.
Die Niedersächsische Landesregierung vertritt in dieser Hinsicht die Auffassung, dass eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebotes nicht vorliegt.