Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Frank Henning
Antwort 12.09.2022 von Frank Henning SPD

Der GBD hat im Übrigen – auch typisch für Juristen – nicht gesagt, der Gesetzentwurf sei verfassungswidrig, sondern der GBD hat verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen.

Portrait von Eike Holsten
Antwort 16.09.2022 von Eike Holsten CDU

Dennoch ist das erhöhte Grundgehalt rechtlich werthaltiger als der reduzierte Familienergänzungszuschlag, da es unabhängig von der familiären Konstellation und eines Hinzuverdienstes gewährt wird, ruhegehaltfähig ist und im Regelfall weitere Beförderungsperspektiven eröffnet.

Portrait von Jörn Schepelmann
Antwort 23.09.2022 von Jörn Schepelmann CDU

In der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen vom 07.09.2022 hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) im Hinblick auf die im Entwurf eines Alimentationsgesetzes enthaltene Regelung zum Familienergänzungszuschlag Zweifel an der Einhaltung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots geäußer

Portrait von Christian Grascha
Antwort 12.09.2022 von Christian Grascha FDP

Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist unzureichend, zu kompliziert und wie der GBD richtig festgestellt hat, verfassungsrechtlich ungenügend. Daher werden wir diesen Entwurf ablehnen.

Gerald Heere
Antwort 06.10.2022 von Gerald Heere BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir Grüne haben das Gesetz abgelehnt, weil es schwebend verfassungswidrig ist und zudem falsche familienpolitische Anreize setzt.