Antwort 31.01.2024 von Andreas Hoffmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Inflationsausgleich wiegt die von Ihnen vorgebrachte Bürgergelderhöhung zweifelsfrei auf. Zudem wird eine Besoldungserhöhung im November erfolgen.
Der Inflationsausgleich wiegt die von Ihnen vorgebrachte Bürgergelderhöhung zweifelsfrei auf. Zudem wird eine Besoldungserhöhung im November erfolgen.
Das geschieht nach dem klassischen Gesetzgebungsverfahren
Für Beamtinnen und Beamte, die am 9. Dezember 2023 ohne Bezüge beurlaubt waren oder sich in Elternzeit ohne Bezüge befanden, wird eine einmalige Sonderzahlung angeboten. Die Bedingung hierfür ist, dass zwischen dem 1. August und dem 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge bestand.