Antwort 28.12.2023 von Stefan Klein SPD
Es braucht im Sinne des Grundgesetzes allerdings klare Belege und Beweise, damit das Verbotsverfahren auch erfolgreich sein kann.
Es braucht im Sinne des Grundgesetzes allerdings klare Belege und Beweise, damit das Verbotsverfahren auch erfolgreich sein kann.
ich empfehle Ihnen, dass Sie sich mit der konkreten Frage an die Stadt Lingen (Ems) wenden. Die Stadt Lingen stet immer für Informationen bereit, sofern ein berechtigtes Interesse und keine anderen rechtlichen Gründe dagegen sprechen.
Bisher wurden diese Abschlüsse der Tarifbeschäftigen immer auch 1:1 auf die Beamten übertragen!
Meine Kollegen und ich werden uns im Ausschuss für Haushalt & Finanzen für die zeit- und wirkungsgleiche Umsetzung der Tarifergebnisse aussprechen.
