Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Karin Logemann
Antwort 12.01.2024 von Karin Logemann SPD

Das geschieht nach dem klassischen Gesetzgebungsverfahren

Portrait von Eva Viehoff
Antwort ausstehend von Eva Viehoff BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Portrait von Marie Kollenrott
Antwort 16.04.2024 von Marie Kollenrott BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Für Beamtinnen und Beamte, die am 9. Dezember 2023 ohne Bezüge beurlaubt waren oder sich in Elternzeit ohne Bezüge befanden, wird eine einmalige Sonderzahlung angeboten. Die Bedingung hierfür ist, dass zwischen dem 1. August und dem 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge bestand.

Portrait von Eva Viehoff
Antwort ausstehend von Eva Viehoff BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Portrait von Eva Viehoff
Antwort ausstehend von Eva Viehoff BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Portrait von Björn Thümler
Antwort 15.12.2023 von Björn Thümler CDU

Der Finanzminister hat im Landtag eine höhengleiche Umsetzung zugesagt.