Frage von Susann B. • 06.09.2023

Antwort von Christoph Bratmann SPD • 20.09.2023
Was die Prüfung eines AfD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht betrifft, so ist hier die bundespolitische Ebene zuständig
Was die Prüfung eines AfD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht betrifft, so ist hier die bundespolitische Ebene zuständig
Demokratie- und Menschenfeindlichkeit haben in unserer Gesellschaft keinen Platz - es ist Aufgabe aller, sich diesen auf allen Ebenen entgegenzustellen.
Eine Partei kann durch das Bundesverfassungsgericht nur dann verboten werden, wenn sie vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen will.
Weitere Maßnahmen sowie die Überlegungen zum Haushaltsjahr 2025 sind bereits in Arbeit und werden sowohl parlamentarisch als auch auf Ebene der Landesregierung unter Hochdruck beraten und geplant.