Wie kann die Eingliederungshilfe dauerhaft finanziell gesichert und zugleich für Leistungsberechtigte einfacher, transparenter und barriereärmer gestaltet werden?
Sehr geehrter Herr S.,
in Niedersachsen ist die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen im Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt. Ihr Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu ermöglichen. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Dazu gehören zum Beispiel Hilfen bei der Ausbildung, Unterstützung auf dem Weg in einen passenden Arbeitsplatz sowie Mobilitätshilfen. Außerdem können berechtigte Menschen die Leistungen als „Persönliches Budget“ erhalten, um Unterstützungs- und Reha-Leistungen selbstbestimmt einkaufen zu können.
Da es sich um einen gesetzlichen Anspruch handelt, ist die Eingliederungshilfe grundsätzlich finanziell abgesichert. Der Antrag wird bei den zuständigen Trägern gestellt, meist bei den Landkreisen, den kreisfreien Städten oder der Region Hannover. Die zuständigen Stellen beraten die Leistungsberechtigten und helfen auf Wunsch bei der Antragstellung, vor allem dann, wenn die Verfahren schwierig oder nicht gut verständlich sind.
Nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sind öffentliche Stellen verpflichtet, ihre Internetangebote und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Das bedeutet, dass diese Angebote gut bedienbar, verständlich und für alle zugänglich sein müssen. Dies sollte auch für die Beantragung der Eingliederungshilfe gelten.
Wichtig ist, dass die Eingliederungshilfe eine nachrangige Leistung ist. Sie wird nur gewährt, wenn keine vorrangigen Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern bestehen, zum Beispiel bei Krankenkassen, der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung. Außerdem hängt der Anspruch von Einkommen und Vermögen der betroffenen Person ab.
Wenn Sie konkrete Fragen haben oder Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Anspruchs erlebt haben, können Sie sich gerne wieder an uns wenden. Auch die zuständigen örtlichen Träger sind hierfür wichtige Ansprechstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Bajus

