Antwort 23.10.2025 von Julia Willie Hamburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Frage nach einer möglichen Neuauszählung der Bundestagswahl liegt derzeit in der Zuständigkeit des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages
Die Frage nach einer möglichen Neuauszählung der Bundestagswahl liegt derzeit in der Zuständigkeit des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages
Prüfung von Wahlunregelmäßigkeiten ist Aufgabe der zuständigen Gremien – nicht der Politik. Vertrauen in Demokratie entsteht durch Rechtsstaatlichkeit.

Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass die Bundesregierung angekündigt hat, dem Vorhaben im Rat der EU nicht zuzustimmen.
Niedersachsen engagiert sich zudem bereits auf anderen Wegen für mehr Kinderschutz, etwa durch Präventionsprogramme, Beratungsangebote oder durch die Arbeit parlamentarischer Enquetekommissionen.