Antwort 27.11.2025 von Julia Willie Hamburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Schulpflicht im Sekundarbereich II soll sicherstellen, dass Jugendliche nach ihrem Abschluss nicht ohne Anschluss bleiben und auf dem Weg in Ausbildung oder Beruf verlässlich begleitet werden. Praxisphasen sind ausdrücklich möglich, müssen jedoch pädagogisch eingebettet und rechtlich abgesichert sein.
